7/13/2014

Beschwerde an AMIGRA – Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund

Email an die

Landeshauptstadt München


AMIGRA – Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund


Burgstraße 4 
80331 München




RE. Diskriminierungsversuch des Jobcenter München gegen meine Tochter




Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich reiche hiermit eine Beschwerde über einen Diskriminierungsversuch des Jobcenter München gegen meine Tochter xxx ein.

Meine Tochter wurde am 00.00.00 in xxx (Asien) geboren. Ihre Mutter ist xxx (Asiatin) und ich bin Deutscher. Sie wird also in Deutschland unter dem etwas kruden Begriff "Mensch mit Migrationshintergrund" geführt. Ein Begriff, der als solcher schon die Frage ob diskriminierender Intention aufwirft! Meine Tochter besitzt eine deutsche Geburtsurkunde und wir lebten bis Herbst 2005 in xxx (Asien), wo sie auch die Schule besuchte.
Nach Abschluss der Mittleren Reife im Jahre 2013 in München besucht sie nun seit Herbst 2013 eine FOS in München. Diese Ausbildung dauert voraussichtlich bis 2015; bei Vollabitur bis 2016. Das Jobcenter ist mittels Schulbescheinigung seit Herbst 2013 darüber informiert.

Anfang März 2014, also genau nach der Aushändigung des Schul-Halbjahreszeugnisses, erhielt meine Tochter einen Brief vom Jobcenter München. Darin wurde sie u.a. gebeten, ihr Halbjahreszeugnis einzureichen. 
Des Weiteren schlug der Sachbearbeiter des Jobcenter München eine Anmeldung bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur München vor und biederte sich sogar an, die Anmeldung für sie vorzunehmen:
Wenn Sie eine Berufsausbildung anstreben und noch nicht bei der Berufsberatung (bei der Arbeitsagentur München) angemeldet sind, werde ich die Anmeldung dort für Sie sicherstellen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit mir auf. Die Anmeldung ist für die Zusendung der offenen Ausbildungsstellen ganz wichtig.

Der Absender des Briefes trug die Jobbezeichnung 'Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25'.
Auf meine Emailnachfrage nach dem Behuf der Einreichung des Zwischenzeugnisses erhielt ich die folgende Antwort:
Guten Tag Herr xxx,
vielen Dank für Ihre erste Antwort.
Im Rahmen meines Beratungsauftrags nach SGB II bin ich Ansprechpartner Ihrer Tochter xxx beim Übergang von schulischer Ausbildung in berufliche Ausbildung oder Studium.
Für passgenaue Beratung benötige ich Informationen über den aktuellen  Sachstand (Schulzwischenzeugnis), insbesondere auch darüber, ob der angestrebte Schulabschluss im Sommer erreicht wird, oder ob gegebenenfalls ein vom Jobcenter finanzierter Förderunterricht angeboten werden sollte. Deshalb bitte ich Sie oder xxx, mir die  benannten Unterlagen vorzulegen.
Vielen Dank, und mit freundlichen Grüßen
xxx
Jobcenter München - Arbeitsvermittlung U25
Meine Tochter besucht eine Schule und ist nicht auf Arbeitssuche! Sie benötigt auch keine "Hilfe" zur Anmeldung bei einer drittklassigen Jobagentur. Dieses Hilfeangebot dient dem Erschnüffeln ihrer Emailadresse und ihrer Handy-Nummer. Mit diesen Daten kann das Jobcenter und die BAA illegal persönliche Daten auf den Social Networks abgreifen (siehe Presseberichte). Es stellt weiters einen grundgesetzwidrigen Eingriff in die freie Berufswahl dar.
Es ist frappierend, wie das Jobcenter unter Brechung von Grundgesetzen junge Menschen zum Schulabbruch bewegen will, um Billiglohn-Jobs zu füllen. Das Jobcenter nutzt die mangelnde Rechtskenntnis von Heranwachsenden und Migranten in schamloser Weise aus.
Weiters scheint das Jobcenter Vorurteile gegen Migranten zu hegen, wenn es an eventuell notwendigen Förderunterricht denkt, ohne jemals bisher innerhalb der kompletten Schulzeit meiner Tochter irgend ein Interesse an ihrer Entwicklung gezeigt zu haben. Es scheint bei Migranten auch die Erreichung des angestrebten Schulabschlusses in Frage zu stellen.
Die angebliche "passgenaue Beratung" ist umso heuchlerischer, als das Jobcenter sich in all den Jahren niemals und zu keinem Zeitpunkt über das schulische Vorankommen meiner Tochter erkundigt hat und überhaupt nichts über ihre Interessen weiss.
Das Jobcenter handelt ohne jegliche Rechtsgrundlage bei der Anforderung eines Schulzeugnisses. Zwei Emailanfragen an das Jobcenter München ob der Rechtsgrundlage blieben unbeantwortet! Die Weigerung jeglicher Kommunikationsbereitschaft unterstrich die Zentrale des Jobcenter München noch, als sie Mitte Mai einen Email Auto-Responder schaltete mit dem expliziten Hinweis "Bitte beachten Sie, dass Ihre Email nicht weitergeleitet wird!"
Das Jobcenter belegt einmal mehr die Befunde von Rassismus und Diskriminierung in Deutschland dargelegt in Publikationen wie: 
  • Report der United Nations - A/HRC/14/43/Add.2 auf Seite 11, Punkt 40. konstatiert die Selektierung durch das Dreigliedrige Schulsystem und Unterrepräsentierung von Minoritäten im deutschen Schulsystem.
  • ECRI Report - CRI(2009)19
  • ECRI Report - CRI(2014)2
  • International Convention on the Elimination of all Forms of Racial Discrimination, CERD/C/DEU/CO/18
  • Rassismus & Diskriminierung in Deutschland - DOSSIER der Heinrich-Böll-Stiftung 2010

und insbesondere



  • ECRI GENERAL POLICY RECOMMENDATION No. 10 ON COMBATING RACISM AND RACIAL DISCRIMINATION IN AND THROUGH SCHOOL EDUCATION CRI(2007)6
  • Report of the Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, Githu Muigai - Mission to Germany - A/HRC/14/43/Add.2

Für Ihre Aufmerksamkeit bedanke ich mich auf das Freundlichste.

Mit den besten Grüssen

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