4/18/2014

Martina Musati, die rechtliche Grundlage ist welche?


Martina Musati,

Anfang März 2014 erhielt meine Tochter ein Schreiben vom Jobcenter/Arbeitsvermittlung U25. Dem JobCeE München ist seit Herbst 2013 bekannt, dass meine Tochter eine weiterführende Schule besucht!

In besagtem Schreiben verlangte ein gewisser Jean-Marc Vincent - frankophile, das macht mir den Jüngling gleich sympathisch - das Schulzwischenzeugnis.

Teilen Sie mir bitte mit:
  • auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich das Ersuchen des Jobcenters München?

Unterstellt, eine gesetzliche Grundlage bestünde, 
  • welche pädagogischen Qualifikationen besitzt J-M Vincent und überhaupt, welche pädagogischen Qualifikationen besitzen Jobcenter Mitarbeiter per se, um ein Schulzeugnis evaluieren zu können?

Unterstellt, eine solche pädagogische Qualifikation bestünde bei Mitarbeitern des JobOlowsKi München
  • würde die Einflussnahme von pädagischen Evaluationen seitens des Jobcenters konfligieren mit der Kompetenz akkreditierter und staatlich examinierter Lehrer?
  • würde es zu einer Konkurrenz zwischen Parteien, die dem Arbeitsmarkt direkt zugeordnet sind und Parteien, die die intellektuelle Weiterbildung der ihr anvertrauten Klientel unter expliziter Wahrnehmung und Förderung der individuell verschiedenen Qualitäten und Qualifikationen als auch Interessen als ihr Ziel sehen, kommen?

Unterstellt, eine solche Konkurrenz wäre etabliert oder im Begriff, sich zu etablieren,
  • wie würde sich dies vereinbaren lassen mit Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948? Ein Artikel, den Deutschland am 9. Oktober 1968 unterzeichnete.
Ich sehe einer Beantwortung mit Interesse entgegen.

Mit besten Grüssen


P.S.: Meine nächste Email wird sich befassen mit der vom Jobcenter unterstellten Wahrscheinlichkeit - oder vielleicht ist es auch ein rassistisches Ressentiment - nach der Migranten einen gewissen  genetisch induzierten Mehrbedarf an Förderunterricht haben.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.